IHR EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Datenschutz-Experten von SILISTA
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO seit Mai 2018) gilt: Alle Unternehmen, die zwanzig oder mehr Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, brauchen einen Datenschutzbeauftragten. Wird dieses Gesetz missachtet, drohen erhebliche Strafen:
› | bis zu 50.000 Euro nach DSGVO, bei Verstoß gegen Auskunfts- oder Informationsrecht |
› | bis zu 10 Mio. Euro, bzw. 2% des weltweiten Jahresumsatzes (je nach dem, was höher ist) bei Verstößen aus den Pflichten des Verantwortlichen aus der DSGVO |
› | bis zu 20 Millionen Euro nach DSGVO oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Grundsätze aus der DSGVO bzw. bei Verstößen gegen die Rechte der betroffenen Person |
› | mehrjährige Freiheitsstrafen in besonders schweren Fällen oder bei vorsätzlicher Datenschutzverletzung mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht |
Allein das ist schon Grund genug, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber auch Ihre Kunden und Mitarbeiter dürfen von Ihnen den vertrauensvollen Umgang mit persönlichen Daten erwarten. Werden Sie diesem Vertrauen gerecht. Wir helfen Ihnen dabei - als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.
Sicherheit ist Vertrauenssache
Unsere Experten bei SILISTA beraten zahlreiche Unternehmen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Für die Aufgaben zum Datenschutzbeauftragten wurden wir vom TÜV zertifiziert. Und wir sind Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.