SCHUTZ VON HINWEISGEBER:INNEN
SILISTA übernimmt Mandat als neutrale Meldestelle für Whistleblower
Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) zugestimmt. Whistleblower, die Rechtsverstöße im beruflichen Umfeld aufdecken, müssen diese einer neutralen Stelle melden können, ohne berufliche Repressalien befürchten zu müssen. Dazu gehören Hinweise zu diesen Verstößen:
› | Steuerbetrug |
› | Bestechung |
› | Korruption |
› | Geldwäsche |
› | Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen |
› | Kartellrecht |
› | Finanzierung von Terrorismus |
› | Produkthaftung |
› | Produkt- und Verkehrssicherheit |
› | Umweltschutz |
› | Gesundheit |
› | Verbraucherschutz |
› | Datenschutz |
Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Ab 50 Mitarbeitern müssen Sie eine neutrale Meldestelle für Whistleblower einrichten. Eine solche Meldestelle können Sie ganz einfach an SILISTA auslagern. Die SILISTA-Experten wurden speziell als Beauftragte für Hinweisgeber geschult.