DATENSCHUTZ IM VEREIN
SILISTA stellt Datenschutzbeauftragte für Sportverein
Weilheim, November 2024
Auch für Vereine gelten die Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung ohne Einschränkung. Deshalb benötigen auch Vereine einen Datenschutzbeauftragten. Ohne solche Maßnahmen zum Datenschutz drohen empfindliche Geldstrafen. Das Problem dabei: Vereinsvorstände sind persönlich haftbar. Aber auch die Vereinsmitglieder dürfen erwarten, dass persönliche Daten gut geschützt werden. Ein Sportverein in Süddeutschland hat deshalb die Experten von SILISTA zur Überwachung des Datenschutzes beauftragt.