Sorgsamere Modernisierung des Datenschutzrechts angemahnt

DATENSCHUTZ

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von SILISTA

SORGSAMERE MODERNISIERUNG DES DATENSCHUTZRECHTS ANGEMAHNT

Dass von den in 2009 noch von der alten Bundesregierung eilig verabschiedeten Datenschutznovellen nicht nur eine positive Signalwirkung für den Datenschutz ausgeht, sondern diverse Neuregelungen auch ein beträchtliches Maß an Rechtsunsicherheit in den betroffenen Unternehmen ausgelöst haben, und dass eine weitere Modernisierung des Datenschutzrechts auf einer vertieften praxisorientierten Diskussion der Thematik aufbauen sollte, sind erste Ergebnisse der 33. Datenschutzfachtagung (DAFTA), die die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) am 19. und 20. November 2009 unter dem Leitthema "Neues BDSG: Konsequenzen aus Datenschutzskandalen und Missmanagement" in Köln veranstaltete.

 

Der Vorstandsvorsitzende der GDD, Prof. Peter Gola, verdeutlichte zu Beginn der Fachkonferenz die Reaktionen des Gesetzgebers auf öffentlich zu Tage getretene Missstände im Datenschutz. Dabei wies er darauf hin, dass die bisherigen gesetz­ge­berischen Ansätze nur bedingt geeignet seien, die festgestellte "krisenhafte" Situation des Datenschutzes zu verbessern. Bei einer weiteren Fortschreibung des Datenschutzrechts solle unbedingt mit mehr Bedacht und Sorgfalt vorgegangen werden. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht der Schaffung praxisgerechter Datenschutzregelungen für Arbeitnehmer begrüßte Gola den vorgesehenen Regelungsstandort im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); hierdurch könnten unnötige Doppelregelungen vermieden werden.

 

Im Rahmen der Diskussion machte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, deutlich, dass er von der neuen Bundesregierung die Einleitung weiterer Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes erwarte. Die Unternehmen seien aber jetzt schon dazu aufgerufen, die bekannt gewordenen Datenschutzverstöße zum Anlass zu nehmen, "es erst gar nicht so weit kommen zu lassen". Hinsichtlich einer zukunftsfesten Fortschreibung des Datenschutzrechts wies die FDP-Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz, auf entsprechende Ankündigungen im Koalitionsvertrag hin, der auch die Schaffung einer "Stiftung Datenschutz" in Analogie zur bereits etablierten Stiftung Warentest vorsehe. Abermals verdeutlichte die Dis­kussion die Notwendigkeit der Stärkung der internen und aufsichtsbehördlichen Datenschutzkontrolle.

 

Quelle: GDD e.V., Bonn

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