Bundesministerium des Innern prüft Datenschutz bei Kundenkarten

DATENSCHUTZ

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BUNDESMINISTERIUM DES INNERN PRÜFT DATENSCHUTZ BEI KUNDENKARTEN

Zu kritischen Pressepublikationen über Kundenkartenprogramme erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Dr. Hans Bernhard Beus:

 

"Im Zusammenhang mit Kundenkartenprogrammen werden in erheblichem Umfang personenbezogene Daten der Kunden erhoben und verarbeitet, wobei die anfallenden Daten von den Systembetreibern nicht nur zur Durchführung des Rabattprogramms, sondern gleichzeitig auch zu Zwecken der Werbung und Marktforschung genutzt werden. Kundenkartenprogramme sind deshalb wiederholt in die Kritik von Daten- und Verbraucherschützern geraten und in jüngster Zeit auch in der Presse kontrovers diskutiert worden.

 

Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesministerium des Innern bereits die datenschutzrechtlichen Aspekte von Kundenkartenprogrammen. Dabei soll festgestellt werden, ob die gegenwärtigen gesetzlichen Instrumentarien ausreichen, um die Verbraucher vor Datenschutzverstößen, insbesondere einer ungewollten Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung und Marktforschung zu schützen. Die Prüfung wird noch dieses Jahr abgeschlossen und in einem entsprechenden Bericht zusammengefasst."

 

Die Verbreitung von Kundenkarten hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist in der Tendenz weiter steigend. Kundenkartenprogramme zählen zu den personalisierten Kundenbindungssystemen, mit denen Unternehmen ihren Kunden Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen anbieten. Ziel der Kundenkartenanbieter ist es, möglichst viele Daten zu sammeln, um persönlich auf den Kunden zugeschnittene Werbung zu erstellen und auf diese Weise die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

 

Quelle: Bundesinnenministerium

 

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